Barrierefreiheits-erklärung

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.steinemann-wohnen.de veröffentlichte Internetangebot der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH. Ziel ist es, dieses Angebot im Einklang mit den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Die Erklärung erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 und den technischen Anforderungen der DIN EN 301 549.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.

3. Methode der Bewertung

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen der EN 301 549 der Richtlinien WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA

Letzte Überprüfung: 24.06.2025

4. Zugängliche Inhalte und bestehende Barrieren

4.1 Zugängliche Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind gemäß den geltenden Standards barrierefrei umgesetzt:

  • Strukturierter HTML-Code
  • Einheitliche und konsistente Navigationsstruktur auf allen Seiten
  • Responsives Design zur optimalen Darstellung und Bedienbarkeit auf verschiedenen Endgeräten
  • Alternativtexte für Grafiken und Bilder zur Unterstützung von Screenreader-Technologien
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Navigations- und Funktionselemente
  • Sichtbare und nachvollziehbare Fokus-Anzeige bei der Navigation über die Tastatur

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4.2 Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte dieses Webangebots sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die folgenden Punkte konnten bislang nur eingeschränkt oder noch nicht umgesetzt werden.

Begründung:
Eine Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit würde derzeit einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Die folgenden Punkte sind aktuell betroffen:

  • Teilweise semantisch korrekten Überschriften, Listen und Tabellen
  • Unvollständig beschriftete oder nicht logisch gruppierte Formularfelder, was die Orientierung für assistive Technologien erschwert
  • Linktexte ohne ausreichende Aussagekraft oder Kontext, wodurch die Navigation für Nutzende mit Screenreadern erschwert wird
  • Eingeschränkte Lesbarkeit und Bedienbarkeit mit gängigen Screenreader-Technologien
  • Unzureichende Farb- und Kontrastverhältnisse bei bestimmten Designelementen, was die Wahrnehmung beeinträchtigen kann
  • Fehlende Sprungmarken zur schnellen und barrierefreien Navigation innerhalb der Seitenstruktur
  • Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Zahlungsanbieter), deren Barrierefreiheit außerhalb unseres Einflussbereichs liegt

Die Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH ist bemüht, die verbleibenden Barrieren zeitnah zu beheben.

5. Feedback und Kontakt

Bitte melden Sie digitale Barrieren gern jederzeit an uns, wir sind bemüht sie nachfolgend zu beheben:

Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH
Breite Str. 37
39576 Stendal
Telefon: 039201 28 07 93
E-Mail: kontakt@steinemann-wohnen.de

6. Marktüberwachungsverfahren

Die Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit wird gemäß § 12 BFSG durch die zuständige Marktaufsichtsbehörde überwacht:

Bundesnetzagentur – Marktüberwachung BFSG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Web: www.bundesnetzagentur.de